BND hat Sektensiedlung Colonia Dignidad observiert

(http://amerika21.de/2013/04/81983/bnd-colonia-dignidad)

Stellungnahme der Bundesregierung bekräftigt entsprechende Vermutungen. Geheimdienst wusste von Rechtsverstößen

Eingang zur Colonia Dignidad

Von

Berlin. Die Bundesregierung hat in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erstmals eingestanden, dass der Bundesnachrichtendienstes (BND) schon früh von Verbrechen in der deutschen Sektensiedlung Colonia Dignidad im Süden Chiles wusste. Der BRD-Auslandsgeheimdienst “hat in den Jahren 1997 und 2002 sechs Mal zur Thematik ‘Colonia Dignidad’ berichtet”, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele, die amerika21.de vorab vorlag. Dieser hatte nach den Kenntnissen der Bundesregierung über die in der Siedlung begangenen Verbrechen gefragt. Nach Auskunft der Bundesregierung hatte der damalige BND-Präsident “dem Bundeskanzleramt am 3. Dezember 1987 eine Ausarbeitung über die deutsche Siedlung zur Kenntnis gegeben”. Darin sei festgestellt wurden, dass “im Einzelfall auch gegen strafrechtliche Tatbestände verstoßen” wurde.

Indirekt bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auch, dass ein im April 1990 in der Colonia Dignidad festgenommener deutscher Staatsbürger mit den Initialen S.H. Mitarbeiter des BND war. Die Antwort auf die entsprechende Frage des Bundestagsbüros von Stöbele wurde “aus Gründen des Staatswohls” mit dem Geheimhaltungsgrad “VS-Vertraulich” versehen und in der Geheimschutzstelle des Bundestags hinterlegt.

Indes kommt in das juristische Verfahren gegen den ehemaligen Arzt der Sektensiedlung Colonia Dignidad, Hartmut Hopp, Bewegung. Der 68-jährige könnte in absehbarer Zeit in Deutschland inhaftiert werden. Die Staatsanwaltschaft in Krefeld, wohin sich Hopp mit seiner Ehefrau Mitte 2011 geflüchtet hat, schließt die Vollstreckung eines Urteils der chilenischen Justiz nicht mehr aus. Ende Januar hatte der Oberste Gerichtshof des südamerikanischen Landes Hopp und weitere Straftäter der ehemaligen Sektensiedlung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Mediziner müsste demnach wegen Beihilfe zu sexuellem Missbrauch in mehreren Fällen eine fünfjährige Gefängnisstrafe antreten. Weil das Grundgesetz eine Auslieferung deutscher Staatsbürger in Artikel 16 aber verbietet und ein Ermittlungsverfahren in Deutschland nur schleppend voranging, wähnte sich Hopp nach seiner Flucht bislang sicher.

Angesichts der Debatte um eine Vollstreckung der Haftstrafe in Deutschland gingen der Arzt und sein Anwalt Helfried Roubicek nun in die Offensive. Der Journalist Sebastian Peters von der Rheinischen Post zitiert aus einer schriftlichen Erklärung, in der die Vorwürfe zurückgewiesen werden. Er sei an keiner der ihm zur Last gelegten Straftaten beteiligt gewesen, bekräftigte demnach Hopp, der zugleich die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens in Chile in Frage stellte.

Gegenüber amerika21.de trat der zuständige Oberstaatsanwalt Axel Stahl diesen Positionen nun entgegen. Die über seinen Anwalt verbreitete Stellungnahme Hopps zur chilenischen Justiz sei “zunächst nicht mehr als die Bewertung eines in diesem Land rechtskräftig verurteilten Straftäters”, sagte Stahl. Auch in Deutschland würden verurteilte Delinquenten die Rechtsstaatlichkeit ihrer Verfahren immer wieder anzweifeln. Der Staatsanwaltschaft Krefeld lägen jedoch keine Erkenntnisse vor, die das Verfahren und das Urteil gegen Hopp in Chile in Zweifel ziehen lassen, so Stahl weiter. Mit der Stellungnahme sollten offenbar die ersten Pflöcke einer künftigen Verteidigungsstrategie eingeschlagen werden.

Die Colonia Dignidad war 1961 von dem evangelikalen Laienprediger Paul Schäfer gegründet worden. Nach dem Militärputsch gegen die sozialistische Regierung von Salvador Allende 1973 diente die Colonia Dignidad als Folterlager. Unter dem Regime Schäfers wurden zudem Kinder und Jugendliche systematisch sexuell missbraucht. Hopp soll daran beteiligt gewesen sein.

(bundestag)

//