EU-Arbeitsmarkt und Menschenverwertung

Das Kapital gewährt EU- »Freizügigkeit« beim Verkauf der Arbeitskraft

»Arbeitnehmerfreizügigkeit« und »Dienstleistungsfreiheit« im EU-Kapital-, Ausbeutungs-, Gewinn- und Profitinteresse

Mit Wirkung ab 1. Mai 2011 erhalten Staatsangehörige der acht EU-Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn uneingeschränkte »Arbeitnehmerfreizügigkeit« im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Damit entfällt die bisherige Verpflichtung, vor Aufnahme der Beschäftigung bzw. Lohnarbeit eine »Arbeitsgenehmigung« einzuholen. Staatsangehörige aus den EU-Staaten Bulgarien und Rumänien brauchen für eine Lohnarbeit im Gebiet der BRD weiterhin eine »Arbeitsgenehmigung« der »Bundesagentur für Arbeit« (BA).

Staatsangehörige der Staaten, die nicht der EU oder dem EWR angehörigen (»Drittstaatsangehörige«), benötigen weiterhin für die Einreise und den Aufenthalt einen »Aufenthaltstitel«, der die Beschäftigung bzw. den Verkauf der Arbeitskraft ausdrücklich erlaubt. Für die Erteilung des »Aufenthaltstitels« sind die örtlichen »Ausländerbehörden« zuständig. Sie sind gleichzeitig Ansprechpartner für alle Fragen zum Aufenthalt und zur Arbeitsaufnahme.

Das »Arbeitsmarktzulassungsverfahren« wird ab 1. Mai 2011 nicht mehr in den Arbeitsagenturen durchgeführt. Diese Aufgabe wird der »Zentralen Auslands- und Fachvermittlung« (ZAV), einer Dienststelle der BA mit Hauptsitz in Bonn, übertragen. [1]

Ausländische Leistungsanbieter können innerhalb der Bundesrepublik Deutschland »Dienst- oder Werksleistungen erbringen und dabei Arbeitnehmer [LohnarbeiterInnen bzw. Werktätige etc.] einsetzen, deren Arbeitsbedingungen sich nach dem Recht des Staates richten, in dem der Leistungsanbieter seinen Sitz hat. Da diese Arbeitsbedingungen, insbesondere Löhne, Urlaubsansprüche und Arbeitszeiten, oft unter dem deutschen Niveau liegen, kommt es zu einem Wettbewerb mit deutschen Unternehmen, die diese aufgrund ihrer Bindung an deutsches Arbeits- und Sozialrecht nicht bestehen können. Die Entsendung ausländischer Arbeitnehmer führt daher zu dem Problem des Imports ausländischer Dumpinglöhne und Dumpingarbeitsbedingungen.« [2]

Lebenshaltungskosten und Löhne:

Estland
Die Lebenshaltungskosten in Estland sind gut 13 Prozent niedriger als in Berlin. Eine kleine Wohnung in Tallinn kostet zwischen 300 € und 400 € Miete pro Monat inkl. Nebenkosten. Deutlich billiger ist Wohnraum in ländlichen Gebieten.

Ende 2008 verdiente ein Lohnarbeiter in Estland im »Durchschnitt« circa 840 € brutto pro Monat.

Lettland
Die Preise sind in Lettland in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, liegen aber meist noch unter dem bundesdeutschen Niveau. Importierte Güter wie Kleidung und Schuhe, kosten ungefähr so viel wie in Deutschland.

Das »Durchschnittsgehalt« lag im Jahr 2008 offiziell bei 650 € brutto im Monat (619 € im Privatsektor).

Litauen
Das Preisniveau ist in Litauen niedriger als in Deutschland. In Vilnius und anderen Städten ist das Leben nicht wesentlich teurer als auf dem Land.

Der gesetzliche Mindestlohn in Litauen beträgt etwa 230 €. Der »durchschnittliche« Lohn ist im Jahr 2008 auf 650 € im Monat gestiegen. In vielen Unternehmen werden Gehaltsbestandteile bar ausgezahlt und nicht versteuert. In Visagino sind die Löhne am höchsten; sie liegen um die Hälfte über dem Landesdurchschnitt. In Vilnius und im Landkreis Mazeikiai verdient man rund ein Fünftel mehr als im Landesdurchschnitt, hier sind allerdings die Wohnungsmieten deutlich höher.

Polen
Die Lebenshaltungskosten sind in Polen je nach Region um mehr als die Hälfte niedriger als in Deutschland. Allerdings sind einige Lebensmittel seit dem EU-Beitritt im Preis um mehr als zwei Drittel angestiegen. Das Preisniveau für Lebensmittel beträgt in Polen 67 Prozent des EU-Durchschnitts (Deutschland: 105 Prozent). In manchen Gegenden entlang der polnisch-deutschen Grenze haben sich die Mieten weitgehend angeglichen: In Stettin sind die Mieten zum Teil teurer als in deutschen Grenzorten.

Das gesetzliche Mindesteinkommen wurde 2008 auf 1.126 PLN (344 €) brutto festgesetzt (Umrechnung), 2009 auf 1.204 PLN. Das »durchschnittliche« Bruttoeinkommen lag 2007 bei rund 880 €.

Regionale Einkommensunterschiede sind in Polen stark ausgeprägt. Landesweit wurden in der Industrie im ‘Schnitt’ 770 € brutto pro Monat bezahlt, in der Region Mazowiecki 912 €, in der Region Warminskomazurskie 612 €.  Einkommen von Führungskräften im Privatsektor nähern sich dem westeuropäischen Niveau an. Ausländische Unternehmen in Polen zahlen meist bessere Löhne.

Slowakische Republik
In Bratislava kostet eine Ein-Raum-Wohnung pro Monat im ‘Schnitt’ zwischen 370 und 555 € Miete. Die Kosten für Lebensmittel sind mit den Preisen in Deutschland vergleichbar. Dienstleistungen kosten oft deutlich weniger.

Der Mindestlohn in der Slowakischen Republik beträgt rund 295 € (Stand: Januar 2009). Mehr als drei Fünftel der Gehalts- und Lohnabhängigen erhalten einen Lohn, der geringer ist als der landesweite »Durchschnitt«. Frauen verdienen etwa 30 Prozent weniger als Männer. Besonders schlecht bezahlt wird im Schul- und Gesundheitswesen. Im ersten Quartal 2008 lag der »durchschnittliche« Bruttomonatslohn bei 627 €.

Slowenien
Die Lebenshaltungskosten liegen in Slowenien im »Durchschnitt« knapp 10 Prozent niedriger als in Deutschland. Der gesetzliche Mindestlohn wird bis 2012 auf 562 € angehoben. Der »durchschnittliche« monatliche Bruttoverdienst beträgt 1.483 € (Stand: April 2010).

Tschechische Republik
Die Kosten für Waren und Dienstleistungen sind rund 13 Prozent niedriger als in Berlin. In ländlichen Gebieten noch deutlich niedriger. Die Preise in der Hauptstadt Prag erreichen deutsches Niveau. In den Großstädten sind die Mieten vergleichsweise teuer. Eine Zwei-Zimmer-Wohnung in Prag etwa 600 bis 800 € Miete inklusive Nebenkosten.

Der gesetzliche Mindestlohn liegt 15 Prozent über dem Existenzminimum; z.Z. beträgt er 1,79 € pro Stunde bzw. 297 € pro Monat. Der monatliche »Durchschnittslohn« liegt aktuell bei rund 943 €. Bei den Arbeitslöhnen gibt es starke Schwankungen je nach Region, Branche, Position und Geschlecht. In Leitungsfunktionen erhalten Frauen bis zu 50 Prozent weniger Gehalt.

Ungarn
In Budapest zahlt man für eine kleine Wohnung bis zu 500 € warm. Die Lebenshaltungskosten liegen um ein Viertel niedriger als in deutschen Großstädten. Das Preisniveau für Nahrungsmittel beträgt in Ungarn 71 Prozent des EU-Durchschnitt. (BRD: 105 Prozent).

Der gesetzliche Mindestlohn für Lohnarbeiter ohne Qualifikation beträgt 290 €. Facharbeiter erhalten bei Berufseintritt nur (mindestens) 348 €, nach zwei Berufsjahren mindestens 363 €; Hochschulabsolventen mindestens 465 € (Daten aus 2008). Die Bruttoarbeitslöhne im Jahr 2007 lagen »durchschnittlich« nur bei rund 736 € (hohe Inflation und gestiegene Abgaben). [3]   
 
Gewerkschaftspolitische Handlungsempfehlungen
»(9) Bei der Mobilität in Form von Freizügigkeit im eigentlichen Sinne, d.h. dem Wechsel in einen anderen Mitgliedstaat zum Zweck der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, spielen Sprachkenntnisse und vorhandene soziale Beziehungen eine wesentliche Rolle. Die vom Arbeitgeber [Unternehmer etc.] veranlasste Entsendung von ArbeitnehmerInnen [Gehalts- bzw. LohnarbeiterInnen] in einen anderen Mitgliedstaat ist wie das Pendeln über mitgliedstaatliche Grenzen hinweg allerdings zumeist Folge des Lohngefälles und unterschiedlicher Kriterien für die Bestimmung des Lohnes. Daher ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gewerkschaften zu verstärken, um gemeinsame Kriterien für die Lohnfindung zu entwickeln. Hierbei ist auch die Form der Finanzierung von Sozialversicherungsleistungen zu betrachten.« [4]

Gewerkschaftlicher Standpunkt: IG BAU warnt vor Missbrauch der EU- »Freizügigkeit« des Kapitals.

„Wir werden erleben, dass sie versuchen, Leiharbeiter aus Osteuropa zu Dumpinglöhnen zu beschäftigen“, sagte Klaus Wiesehügel zum 1. Mai in Hamburg. Die IG BAU befürchtet, dass LohnarbeiterInnen aus den osteuropäischen Staaten mit Niedriglöhnen unter fünf Euro abgespeist werden. Die IG BAU will die neuen Kollegen und Kolleginnen deshalb möglichst direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland organisieren.

Klaus Wiesehügel rief die LohnarbeiterInnen auf, die neuen Kolleginnen und Kollegen darüber zu informieren, „wie ihre Rechte und ihre Einkommen bei uns gestaltet sind.“

»Sollte es nicht gelingen, Lohndumping beim grenzüberschreitenden Einsatz von Entsendekräften und Leiharbeitern zu verhindern, drohe eine massive Ausweitung ausbeuterischer Arbeitsverhältnisse in Deutschland.«

„Wir müssen mit ihnen gemeinsam dafür kämpfen, dass das hiesige Heer der inzwischen zehn Millionen prekär Beschäftigten durch sie nicht noch größer wird“, sagte der Bundesvorsitzende der IG BAU. [5]

Gewerkschaften als sozial- und gesellschaftspolitische Kampforganisationen – und Schluss mit der kapital- und sozialdemokratischen »Sozialpartnerschaft« 

Nach der so genannten wirtschaftlichen Erholung – vor allem der Gewinne, Profite und Dividenden der Bourgeoisie und Aktionäre – gibt es ein erhebliches Problem mit dem mangelhaften gewerkschaftlichen Organisationsgrad der lohn- und gehaltsabhängig Beschäftigten. Dies liegt auch im Interesse der gewerblichen Unternehmen und ihrer Lobby-Politik. Mindert dies doch die Kampfbereitschaft für höhere Löhne und führt uns zum sozialpolitisch und gesellschaftspolitisch BDI-BDA-Banken-Konzern- erwünschten Ende aller verbindlichen Tarifverträge. Es besteht die Notwendigkeit eines hohen und maximalen gewerkschaftlichen und kämpferischen Organisationsgrades unter Einbeziehung der neuen Kolleginnen und Kollegen. Nur so können wir unsere sozial-ökonomisch-ökologischen Gegenwarts- und Zukunftsinteressen für die Überwindung und Aufhebung der imperialistischen Kapitalgesellschaft in Europa durchsetzen! [6]

Quellen vgl.: [1] Bundesagentur für Arbeit, Presse Info 029/2011 vom 26.04.2011, Arbeitnehmer-Freizügigkeit am 01.05.2011.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_168118/Dienststellen/RD-BW/Konstanz/AA/Internet-AA-Konstanz/Presse/Presseinformationen/2011/029-Arbeitnehmer-Freizuegigkeit.html
[2] FES, WISO-Diskurs, September 2010. Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union, S.17. 
http://library.fes.de/pdf-files/wiso/07445.pdf
[3] Bundesagentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). Löhne und Lebenshaltungskosten.
http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_7014/DE/LaenderEU/Ungarn/Arbeiten/arbeiten-knoten.html__nnn=true#doc7018bodyText3
[4] WISO-Diskurs, September 2010, s.o., S.40.
[5] IG BAU warnt vor Missbrauch, Hamburg, 1. Mai 2011.
http://www.igbau.de/db/v2/frameset.pl

[6] Empfehlung:
Lohndifferenz – »mit« und »ohne« Tarifvertrag!
http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/kombilohn/niedrtarif.pdf

Merke: Frauen und Männer der differenzierten technischen und wissenschaftlichen Lohnarbeit in Europa sind nur gemeinsam im Klassenkampf stark! 

01.05.2011, Reinhold Schramm

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